* 12.5.1983. Dzjanis Belaholaŭ wird vorgeworfen, einen Beamten beleidigt zu haben.
Er wurde zu einer Freiheitsbeschränkung von drei Jahren, ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht.
Er wurde in die Liste von Personen, die sich angeblich an extremistischen Aktivitäten beteiligt haben sollen, aufgenommen.
Am 30. Juli 2025 wurde er freigelassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweise des Namens: Дзяніс Белаголаў (BY)