* 14.9.2000. Verhaftet wegen einer Farbbeutelattacke auf das Minsker Stadtgericht und eines versuchten Brandanschlags mit einem Molotowcocktail auf das Untersuchungsgefängnis Nr. 1. Am 12. Februar 2020 wurde er wegen Sachbeschädigung, versuchter Beschädigung eines Kulturdenkmals und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu sieben Jahren Freiheitsentzug in einer Kolonie mit verschärftem Vollzug verurteilt; im März 2020 wurde das Strafmaß in der zweiten Instanz auf dreieinhalb Jahre in einer Kolonie mit verschärftem Vollzug reduziert. Der entstandene Sachschaden belief sich insgesamt auf rund 145 Rubel (unter 50 Euro) und wurde von Komar und seinem Mitangeklagten Emjal’janaŭ ersetzt.
Am 29. Januar 2022 wurde Ivan Komar freigelassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweisen des Namens: Ivan Komar (EN), Іван Комар (BY), Иван Комар (RU)