* 12.7.1995. Wohnhaft in Žlobin, wurde nach Art. 369 wegen Beleidigung eines Repräsentanten des Staats angeklagt. Rymaraŭ habe vom 10. bis 22. August 2020 in dem lokalen Chat Žlobin – eine Stadt zum Leben den stellvertretenden Leiter der Bezirkspolizeibehörde beleidigt und dabei auch obszöne Ausdrücke verwendet. Am 20. Februar 2021 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren in einer Besserungsanstalt mit offenem Vollzug verurteilt.
Am 24. Februar 2023 wurde er freigelassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweisen des Namens: Yan Rymarau (EN), Ян Рымараў (BY), Ян Рымарев (RU)