* 1980. Juryj Anisaŭ wird vorgeworfen, Aktivitäten einer extremistischen Vereinigung unterstützt zu haben. Das Gericht verhängte freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Form von fünf Jahren Hausarrest ("domašnaja chimija").
Weitere Schreibweise des Namens: Юрый Анісаў (BY)