* 9.2.1987. Wohnhaft in Brėst. Ihm wird vorgeworfen, er habe im August 2020 an nicht genehmigten Protesten teilgenommen. Bei einem dieser Proteste erlitt er schwere Verletzungen und war anschließend lange Zeit in ärztlicher Behandlung. Sidzjuk war während des Prozesses nicht in Untersuchungshaft. Am 9. März 2021 wurde er verhaftet und wegen schweren Landfriedensbruchs und Teilnahme an Massenunruhen angeklagt.
Am 8. November 2021 wurde Raman Sidzjuk zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Im März 2024 wurde er freigelassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweisen des Namens: Raman Sidziuk (EN), Раман Сідзюк (BY), Роман Сидюк (RU)