Uladzimir Apanovič wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Angeklagten aktiv an Handlungen teilgenommen zu haben, die die öffentliche Ordnung grob störten.
Er wurde wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsbeschränkung ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht.
Genauere Informationen zu den Hintergründen der Anschuldigungen oder zum Strafmaß sind bisher nicht bekannt.
Im 2025 wurde er aus der Haft entlassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweise des Namens: Уладзімір Апановіч (BY)