* 17.3.2001. Im Januar 2024 begann der Prozess gegen zehn Männer, darunter Vadzim Boŭfal. Ihnen wird vorgeworfen, sich aktiv an Handlungen beteiligt zu haben, die „die öffentliche Ordnung grob verletzen“ sollen.
Boŭfal wurde wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsbeschränkung von zwei Jahren ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht.
Im November 2025 wurde Vadzim aus der Haft entlassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweise des Namens: Вадзім Боўфал (BY)