* 1.5.1990. Der Administrator des Telegram-Kanals Masjukoŭščyna wurde nach einer Durchsuchung seiner Wohnung von Mitarbeitern der Hauptverwaltung zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption (GUBAZiK) verhaftet und zu einer 15tägigen Arreststrafe nach Art. 23.34 Ordnungswidrigkeitengesetz (KaAP) verurteilt. Nach dem Ende des Arrests wurde Hucyn nicht freigelassen, sondern wegen Organisation von oder aktiver Teilnahme an Landfriedensbruch angeklagt.
Am 2. Juni 2021 wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Am 25. Oktober 2022 wurde er freigelassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweisen des Namens: Dzianis Hutsin (EN), Дзяніс Гуцін (BY), Денис Гутин (RU)