* 3.8.2000. Aljaksandr Chazeeŭ werden die Beteiligung an einer extremistischen Vereinigung, die Unterstützung extremistischer Aktivitäten, Verleumdung sowie die Beleidigung des Präsidenten vorgeworfen. Die genaue Art und Dauer der Strafe sind nicht bekannt, es handelt sich jedoch wahrscheinlich um Freiheitsentzug oder Freiheitsbeschränkung.
Im Januar 2026 wurde er in die Liste von Personen aufgenommen, die sich angeblich an extremistischen Aktivitäten beteiligt haben sollen. Im Februar 2026 folgte die Aufnahme in die sogenannte „Terrorliste“ durch den KGB.
Weitere Schreibweise des Namens: Аляксандр Хазееў (BY)