* 27.1.1984. Aljaksandr Rybčanka arbeitete als Schulleiter.
Ihm wird vorgeworfen, Aktivitäten einer extremistischen Vereinigung unterstützt zu haben.
Er wurde zu einer Freiheitsbeschränkung von vier Jahren ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht.
Im Juli 2025 wurde er in die Liste von Personen, die sich angeblich an extremistischen Aktivitäten beteiligt haben sollen, aufgenommen.
Weitere Schreibweise des Namens: Аляксандр Рыбчанка (BY)