* 15.10.2000. Anton Šuljakoŭski wurde wegen seiner Teilnahme an den Protesten am 11. August 2020 im März 2025 in Haft genommen. Im April kam er gegen Kaution frei.
Im Mai 2025 wurde er wegen Landfriedensbruchs zu zwei Jahren Freiheitsbeschränkung in einer Strafvollzugseinrichtung offenen Typs verurteilt.
Weitere Schreibweise des Namens: Антон Шулякоўскі (BY)