* 30.9.1977. Dzjanis Chachloŭ kommt aus Kruhlae. Er wurde erstmals während der Proteste nach den Wahlen im Sommer 2020 festgenommen und zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt. Seit Februar 2023 lebte Chachloŭ in Russland, von wo aus er nach Georgien auswandern wollte, da er weitere Strafverfolgung durch belarussische Behörden fürchtete. Im Juni 2023 wurde er jedoch in Russland festgenommen, da er von den belarussischen Strafverfolgungsbehörden auf eine Fahndungsliste gesetzt worden war. Obwohl Chachloŭ auf russischen Territorium keine Straftat begangen hat, wurde er nicht freigelassen. Durch seinen Aufenthalt in der Untersuchungshaft verstieß er gegen die Aufenthaltsregeln und hielt sich ohne eigenes Verschulden einen Monat lang illegal in Russland auf. Daraufhin wurde Chachloŭ mit einer weiteren Verwaltungsstrafe in Russland belegt und anschließend nach Belarus ausgeliefert. Im Oktober 2023 wurde er von einem Gericht in Belarus zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Im August 2024 wurde er freigelassen und gilt nicht länger als politischer Gefangener.
Weitere Schreibweisen des Namens: Dzianis Khakhlou (EN), Дзяніс Хахлоў (BY), Денис Хохлов (RU)