* 11.2.1981. Dzjanis Cybul’ski wird vorgeworfen, Handlungen organisiert oder aktiv daran teilgenommen zu haben, die die öffentliche Ordnung grob verletzen. In einem weiteren Verfahren wurden er und zwei weitere Personen zudem beschuldigt, den Präsidenten und Amtsvertreter beleidigt und an einer extremistischen Formation teilgenommen zu haben.
Er wurde wegen Landfriedensbruchs verurteilt und zunächst in eine Isolations- und Umerziehungseinrichtung eingewiesen. Anschließend erhielt er eine Haftstrafe in einer Strafkolonie mit allgemeinem Regime. Die genaue Dauer der Strafe ist nicht bekannt, wird aber auf etwa fünf Jahre geschätzt.
Weitere Schreibweise des Namens: Дзяніс Цыбульскі (BY)