* 9.1.1993. Dzmitryj Malachaŭ wird vorgeworfen, Aktivitäten einer extremistischen Vereinigung unterstützt zu haben.
Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass er zu einer Freiheitsbeschränkung von fünf Jahren ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt wurde. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht.
Im August 2025 wurde er in die Liste von Personen, die sich angeblich an extremistischen Aktivitäten beteiligt haben sollen, aufgenommen.
Weitere Schreibweise des Namens: Дзмітрый Малахаў (BY)