* 20.5.1984. Unterhielt einen Videoblog zu politischen Themen. Wollte bei den Präsidentschaftswahlen kandidieren, wurde jedoch nicht zugelassen und arbeitete dann im Team der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Cichanoŭskaja. Ihm wird vorgeworfen, er habe in zwei Videos, die von den belarussischen Behörden als extremistisch eingestuft wurden, „eine Gruppe von Personen, die durch ihre berufliche Zugehörigkeit vereint sind“ [Staatsanwälte, Richter, hochrangige Beamte, Polizeibeamte und den Innenminister] verunglimpft und zum Hass gegen sie mobilisiert. Anlass für die Verfolgung von Pavel Spirin könnte gewesen sein, dass er bei einer im Fernsehen übertragenen öffentlichen Sitzung der Zentralen Wahlkommission das Wort ergriffen und Lukašenka scharf kritisierte hatte.
Am 5. Februar 2021 wurde er wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Weitere Schreibweisen des Namens: Pavel Spiryn (EN), Павел Спірын (BY), Павел Спирин (RU)