* 25.1.1977. Taccjana Mahnusava wird Volksverhetzung vorgeworfen, sowie zu Sanktionen aufgerufen, sich an einer als extremistisch eingestuften Vereinigung beteiligt, den Präsidenten verleumdet und beleidigt sowie die Republik Belarus diskreditiert zu haben.
Sie wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Bereits im Februar des Vorjahres hatte ein Gericht sie in einem Verwaltungsverfahren wegen der Verbreitung sogenannter extremistischer Materialien belangt.
Im Februar 2026 wurde sie in die Liste von Personen aufgenommen, die sich angeblich an extremistischen Aktivitäten beteiligt haben sollen. Zudem wurde sie auf die sogenannte „Terrorliste” gesetzt.
Weitere Schreibweise des Namens: Таццяна Магнусава (BY)