Die Flucht aus dem Gefängnis steht in Deutschland nicht unter Strafe. Unsere Rechtsordnung erkennt damit an, dass jeder Mensch grundsätzlich frei sein möchte – und auch stets danach streben wird, seinen Freiheitsdrang in die Tat umzusetzen. Für Freiheit einzustehen, ist kein Verbrechen.