* 20.6.1972. Natallja Navickaja wird beschuldigt, gegen eine als „extremistisch“ eingestufte Vorschrift verstoßen zu haben. Details zu den konkreten Vorwürfen sind nicht bekannt.
Das Gericht verhängte wegen Unterstützung extremistischer Aktivitäten freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Form von zwei Jahren Hausarrest ("domašnaja chimija").
Weitere Schreibweise des Namens: Наталля Навіцкая (BY)