* 12.4.1972. Der dreifache Vater wurde im Zusammenhang mit Protesten nach der Wahl in Pinsk wegen Teilnahme an Massenunruhen angeklagt, woraufhin er das Land nicht mehr verlassen durfte. Am 24. März 2021 wurde er erneut festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Das Urteil für Aljaksandr Šandyba lautet: viereinhalb Jahre Haft.
Weitere Schreibweisen des Namens: Aliaksandr Shandyba (EN), Аляксандр Шандыба (BY), Александр Шандыба (RU)