* 3.4.1978. Henadz' Horbač wird vorgeworfen, den belarussischen Präsidenten Aljaksandr Lukašenka beleidigt zu haben.
Er wurde wegen Präsidentenbeleidigung zu einer Freiheitsbeschränkung von eineinhalb Jahren, ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht. Genauere Informationen zu den Hintergründen der Anschuldigungen sind bisher nicht bekannt.
Weitere Schreibweise des Namens: Генадзь Горбач (BY)