* 8.12.1993. Kiryl Nguen wird Landfriedensbruch vorgeworfen.
Er wurde zu einer Freiheitsbeschränkung von eineinhalb Jahren ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht. Im März 2025 fand eine weitere Verhandlung statt, die auf Grundlage desselben Artikels, jedoch wegen eines anderen Vorfalls, eröffnet worden war. Unter Einbeziehung beider Urteile wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.
Im Juli 2024 wurde er in die Liste von Personen, die sich angeblich an extremistischen Aktivitäten beteiligt haben sollen, aufgenommen.
Weitere Schreibweise des Namens: Кірыл Нгуен (BY)