* 12.3.1994. Sjarhej Zinič wird Verleumdung des Präsidenten vorgeworfen.
Er wurde zu einer Freiheitsbeschränkung von vier Jahren ohne Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung verurteilt. Diese Strafe, auch bekannt als „Chatnjaja Chimija“, kombiniert die Pflicht zur Zwangsarbeit mit einer Art Bewährungsstrafe, bei der der Verurteilte zu Hause bleibt, jedoch unter strenger und regelmäßiger Kontrolle der Polizei steht.
Weitere Schreibweise des Namens: Сяргей Зініч (BY)